Fliegen mit Herzschrittmacher? Um Flugreisen für Personen mit Herzschrittmacher ranken sich viele Mythen. Wir klären auf.
Es gibt Herzschrittmacherträger*innen, die scheuen Flugreisen, wie der Teufel das Weihwasser (wie man so sagt). Sie befürchten, dass die Kontrolltechnik am Flughafen eine schädliche Auswirkung auf den Herzschrittmacher haben könnte.
Entwarnung
Doch kann hier Entwarnung gegeben werden. Im Allgemeinen können Personen mit Herzschrittmacher völlig unbeschwert in die Ferien fahren oder fliegen. Einzige Ausnahme: Die Schrittmacher-OP ist noch nicht mindestens drei Wochen her.
Sicherheitskontrolle
Bei der Sicherheitskontrolle halten Sie bitte schon vorab Ihren Herzschrittmacherausweis bereit. Bei der Fluggastkontrolle mittels der mit Metalldetektoren bestückten Schleuse, kann Ihr Herzschrittmacher einen Alarm auslösen.
Melden Sie sich deshalb vorher bei der Sicherheitskontrolle und geben Sie Bescheid, damit Sie stattdessen von Hand oder mittels eines Handdetektors abgesucht werden können.
Sagen Sie dem Sicherheitspersonal unbedingt, dass die starken elektromagnetischen Felder auch des Handscanners die Elektronik des Herzschrittmachers stören und so dessen Funktion vorübergehend beeinträchtigen können.
Achten Sie darauf, dass der Metalldetektor nicht mehrfach kurz hintereinander über den Schrittmacher geführt wird.
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