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Herzschrittmacher: Keine Massagen

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Bevor Sie sich als Träger*in eines Herzschrittmachers einer Wellness Massage unterziehen, sollten Sie die nachfolgenden Hinweise beachten.

Therapeuten und Ärzte weisen darauf hin, dass Wellnessmassagen in den unten aufgeführten Fällen nicht angebracht sind:

Keine Wellnessmassage in folgenden Fällen

  • Herzschrittmacher: Ein Herzschrittmacher schließt eine Massage in vielen Fällen aus. Einzige Ausnahme: Ihr Arzt unterstützt Ihren Wunsch nach einer Massage. Es heißt also einmal mehr: „Fragen Sie Ihren Arzt!“
  • Bandscheibenvorfall: Bei einem Bandscheibenvorfall müssen Sie besonders vorsichtig sein. Sprechen Sie rechtzeitig vorher mit Ihrem behandelnden Arzt. Der manuelle Druck kann eine Nervenentzündung noch verschlimmern. Der betroffene Bereich des Bandscheibenvorfalls, darf niemals massiert werden, die umliegenden Muskelgruppen aber schon.
  • Epilepsie: Wer am Anfallsleiden Epilepsie erkrankt ist, könnte im schlimmsten Fall während einer Massage-Sitzung einen Anfall erleiden. Entspannung, vor allem Tiefenentspannung kann bei Erkrankten Krampfungen hervorrufen.
  • Herzinfarkt: Nach einem Herzinfarkt gilt sowieso eine Massage-Pause von mindestens 3 Monaten. Eine Massage dürfen die betroffenen Herzinfarkt-Patienten auf gar keinen Fall ohne eine ärztliche Verordnung durchführen lassen.
  • Psychische Störungen: Wenn Sie unter schweren psychischen Beeinträchtigungen leiden, sollten Sie vor der Massage unbedingt mit Ihrem Therapeuten oder Arzt sprechen. Auch hier können besonders die tiefenentspannenden Massagen unvorhergesehene Reaktionen aus dem Unterbewusstsein hervorrufen.
  • Rheuma und Arthritis: Patienten mit Rheuma oder Arthritis, die Entzündungen haben, sollten Massagen nur bekommen, wenn der Arzt es ausdrücklich dazu rät.
  • Schlaganfall: Auch nach einem Schlaganfall (Apoplex) kann eine Massage sehr schlimme Folgen haben. Genau wie beim Herzinfarkt sollten Erkrankte wenigstens drei Monate nach dem Schlaganfall keine Massage in Anspruch nehmen. Auch hier muss der Arzt befragt werden.
  • Hauterkrankungen: Sprechen Sie mit dem Massagetherapeuten und Ihrem Arzt. Die Hautkrankheit kann sich durch die Massage verschlimmern. Außerdem könnten Sie die Krankheit auf den Therapeuten übertragen.
  • Venen-Entzündungen: Wenn Sie unter starken Krampfadern leiden, sollten Sie auf Massagen verzichten. Wer deutlich erkennbare Adern hat, muss sich in jedem Fall von einem Arzt auf die eigene Massagetauglichkeit untersuchen lassen.

Sie sehen, es ist in fast allen Fällen ratsam, vorher den Arzt zu konsultieren.

Bildquellen

  • export-pixabay-kian2018-small: Pixabay - kian2018

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Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 21. April 2024 | Peter Wilhelm 21. April 2024

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